AWV

Außenwirtschaftsverordnung

Vom 2.8.2013

Zuletzt geändert am 11.12.2024

Abschnitt 3
Besondere Genehmigungserfordernisse

§ 78

Genehmigungserfordernisse für die Ausfuhr bestimmter Ausrüstung

Die Ausfuhr von Ausrüstung für die Herstellung von Banknoten, Wertzeichen, Banknoten- oder Wertzeichenspezialpapieren bedarf der Genehmigung, wenn das Bestimmungsland die Demokratische Volksrepublik Korea ist.