AusglZAV

COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung

Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2

Vom 3.7.2020

§ 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.