AO

Abgabenordnung

Vom 16.3.1976

Neugefasst am 23.1.2025

§ 338

Gebührenarten

Im Vollstreckungsverfahren werden Pfändungsgebühren (§ 339), Wegnahmegebühren (§ 340) und Verwertungsgebühren (§ 341) erhoben.