Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 10. Juli 2027 mit Ausnahme für in Artikel 3 Ziffer 3 Buchstaben n und o genannten Verpflichteten, für die sie ab dem 10. Juli 2029 gilt.