(1) Im Fall anderer als der in Artikel 51 genannten juristischen Personen, die Express Trusts ähneln, wie z. B. Stiftungen, sind die wirtschaftlichen Eigentümer alle nachstehend genannten natürlichen Personen:
(2) In Fällen, in denen die in Absatz 1 genannten juristischen Personen zu vielschichtigen Kontrollstrukturen gehören und in denen eine juristische Person eine der in Absatz 1 aufgeführten Positionen innehat, sind die wirtschaftlichen Eigentümer der in Absatz 1 genannten juristischen Person
(3) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis zum 10. Oktober 2027 eine Liste der Arten von juristischen Personen, deren wirtschaftliche Eigentümer gemäß Absatz 1 ermittelt wurden.
Der in Unterabsatz 1 genannten Mitteilung ist eine Beschreibung folgender Punkte beizufügen:
(4) 1Der Kommission kann im Wege eines Durchführungsrechtsakts eine Liste der dem Recht der Mitgliedstaaten unterliegenden Arten von juristischen Personen annehmen, für die die Anforderungen des vorliegenden Artikels gelten sollten. 2Dieser Durchführungsrechtsakt wird gemäß dem in Artikel 86 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.