AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

(93)

1Damit politisch exponierte Personen in der Union ermittelt werden können, sollten von den Mitgliedstaaten Listen herausgegeben werden, in denen die einzelnen Ämter angegeben sind, die gemäß den nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften als wichtige öffentliche Ämter angesehen werden. 2Die Mitgliedstaaten sollten jede in ihrem Hoheitsgebiet akkreditierte internationale Organisation verpflichten, eine Liste der wichtigen öffentlichen Ämter in dieser internationalen Organisation herauszugeben und auf Stand zu halten. 3Die Kommission sollte beauftragt werden, eine unionsweit gültige Liste der Personen zu erstellen und herauszugeben, die in den Organen oder Einrichtungen der Union mit wichtigen öffentlichen Ämtern betraut sind. 4Um einen harmonisierten Ansatz bei der Ermittlung und Mitteilung wichtiger öffentlicher Ämter sicherzustellen, sollte die Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten das für Mitteilungen der Mitgliedstaaten zu verwendende Format festlegen können, und ihr sollte die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zur Ergänzung der in dieser Verordnung festgelegten Kategorien wichtiger öffentlicher Ämter zu erlassen, sofern sie in allen Mitgliedstaaten gleich sind.