1Durch Beziehungen zu Einzelpersonen, die in der Union oder international wichtige öffentliche Ämter innehaben oder innehatten, und insbesondere durch Beziehungen zu Einzelpersonen aus Ländern, in denen Korruption weit verbreitet ist, könnte der Finanzsektor erheblichen Reputations- und Rechtsrisiken ausgesetzt sein. 2Auch in Anbetracht der internationalen Bemühungen um Korruptionsbekämpfung ist es notwendig, diesen Personen besondere Aufmerksamkeit zu widmen und in Bezug auf Personen, die mit wichtigen öffentlichen Ämtern betraut sind oder waren oder die in internationalen Organisationen hohe Positionen bekleiden, angemessene verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen anzuwenden. 3Daher müssen Maßnahmen festgelegt werden, die die Verpflichteten in Bezug auf Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen anwenden sollten. 4Um die Anwendung des risikobasierten Ansatzes zu erleichtern, sollte die AMLA beauftragt werden, Leitlinien für die Bewertung des Risikograds auszugeben, der mit einer bestimmten Kategorie von politisch exponierten Personen, ihren Familienangehörigen oder bekanntermaßen eng verbundenen Personen einhergeht.