AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

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Risiken sind naturgemäß veränderlich, und die Variablen können für sich genommen oder in Kombination miteinander das potenzielle Risiko erhöhen oder verringern und damit einen Einfluss darauf haben, welcher Umfang an Präventivmaßnahmen, zum Beispiel an Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden, angemessen ist.