1Neben Gruppen gibt es weitere Strukturen wie etwa Netzverbunde oder Personengesellschaften, bei denen Verpflichtete Eigentum, Führung und Compliance-Kontrollen unter Umständen gemeinsam wahrnehmen. 2Um für alle Branchen gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und zugleich eine Überforderung dieser Branchen zu vermeiden, sollte die AMLA festlegen, in welchen Fällen für entsprechende Strukturen ähnliche gruppenweite Strategien gelten sollen, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen ist.