AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

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1Neben Gruppen gibt es weitere Strukturen wie etwa Netzverbunde oder Personengesellschaften, bei denen Verpflichtete Eigentum, Führung und Compliance-Kontrollen unter Umständen gemeinsam wahrnehmen. 2Um für alle Branchen gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und zugleich eine Überforderung dieser Branchen zu vermeiden, sollte die AMLA festlegen, in welchen Fällen für entsprechende Strukturen ähnliche gruppenweite Strategien gelten sollen, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen ist.