AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

(139)

1Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei den Meldepflichten für verdächtige Transaktionen könnten Verpflichteten, die grenzüberschreitend vertreten oder tätig sind, die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erschweren. 2Außerdem wirken sich Struktur und Inhalt der Meldungen verdächtiger Transaktionen auf die Kapazität der zentralen Meldestelle für die Durchführung von Analysen und die Art dieser Analysen aus und beeinflussen auch die Fähigkeit der zentralen Meldestellen, zusammenzuarbeiten und Informationen auszutauschen. 3Um den Verpflichteten die Erfüllung ihrer Meldepflichten zu erleichtern und ein wirksameres Funktionieren der Analysetätigkeiten und der diesbezüglichen Zusammenarbeit der zentralen Meldestellen zu ermöglichen, sollte die AMLA Entwürfe von technischen Durchführungsstandards ausarbeiten, in denen ein gemeinsamer Meldebogen für die Meldung verdächtiger Transaktionen festgelegt wird, der unionsweit als einheitliche Grundlage zu verwenden ist.