1Aufgrund des Charakters von Rechtsvereinbarungen und der mangelnden Publizität ihrer Strukturen und ihres Zwecks obliegt es den Trustees oder Personen in entsprechenden Positionen bei ähnlichen Rechtsvereinbarungen in besonderem Maße, alle einschlägigen Informationen über die Rechtsvereinbarung einzuholen und vorzuhalten. 2Diese Informationen sollten eine Identifizierung der Rechtsvereinbarung, der darin platzierten oder durch sie verwalteten Vermögenswerte und aller Vertreter oder Dienstleister des Trusts ermöglichen. 3Um die Tätigkeiten der zuständigen Behörden bei der Verhinderung, Aufdeckung und Untersuchung von Geldwäsche, damit zusammenhängenden Vortaten und Terrorismusfinanzierung zu erleichtern, ist es wichtig, dass Trustees diese Informationen auf dem neusten Stand halten und sie über einen ausreichend langen Zeitraum aufbewahren, nachdem sie ihre Rolle als Trustees oder eine gleichwertige Rolle niedergelegt haben. 4Die Bereitstellung grundlegender Informationen über die Rechtsvereinbarung an Verpflichtete ist auch erforderlich, damit diese den Zweck der Geschäftsbeziehung oder gelegentlichen Transaktion, an der die Rechtsvereinbarung beteiligt ist, in vollem Umfang erfassen, die damit verbundenen Risiken angemessen bewerten und angemessene Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken ergreifen können.