AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

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1Es ist notwendig, für die verschiedenen Rechtsformen gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen und den Missbrauch von Express-Trusts und Rechtsvereinbarungen zu vermeiden, die häufig als vielschichtige komplexe Gebilde strukturiert werden, um den wirtschaftlichen Eigentümer weiter zu verschleiern. 2Die Trustees eines in einem Mitgliedstaat verwalteten oder niedergelassenen oder ansässigen Express-Trusts sollten daher dafür verantwortlich sein, angemessene, zutreffende und aktuelle Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer des Express-Trusts einzuholen und vorzuhalten, dessen Status offenzulegen und diese Informationen an die Verpflichteten zu übermitteln, die eine Sorgfaltsprüfung gegenüber Kunden durchführen. 3Jeder andere wirtschaftliche Eigentümer des Express-Trusts sollte den Trustees bei der Beschaffung dieser Informationen unterstützen.