AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

(106)

1Eine aussagefähige Identifizierung der wirtschaftlichen Eigentümer setzt die Feststellung einer etwaigen anderweitig ausgeübten Kontrolle voraus. 2Die Feststellung des Vorliegens einer Eigentumsbeteiligung oder einer Kontrolle durch eine Eigentumsbeteiligung ist notwendig, aber nicht ausreichend, und schließt nicht die erforderlichen Kontrollen zur Bestimmung der wirtschaftlichen Eigentümer aus. 3Die Prüfung daraufhin, ob eine natürliche Person anderweitig Kontrolle ausübt, ist keine nachgeschaltete Prüfung, die nur dann durchzuführen wäre, wenn keine Eigentumsbeteiligung festgestellt werden kann. 4Die beiden Prüfungen, das heißt die Prüfung auf das Vorliegen einer Eigentumsbeteiligung oder einer Kontrolle durch Eigentumsbeteiligung und die Prüfung auf eine anderweitige Kontrolle, sollten parallel durchgeführt werden.