AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

(105)

1Die Anwendung der Vorschriften zur Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers von juristischen Personen sowie von Rechtsvereinbarungen kann Umsetzungsfragen aufwerfen, wenn einschlägige Interessenträger mit konkreten Fällen konfrontiert sind, insbesondere in Fällen komplexer Gesellschaftsstrukturen, in denen die Kriterien der Eigentumsbeteiligung und der Kontrolle nebeneinander bestehen, oder für die Zwecke der Feststellung des indirekten Eigentums oder der indirekten Kontrolle. 2Um die Anwendung dieser Vorschriften durch juristische Personen, Trustees und Personen, die eine entsprechende Position in einer ähnlichen Rechtsvereinbarung innehaben, sowie Verpflichtete zu unterstützen, sollte die Kommission im Einklang mit dem Harmonisierungsziel dieser Verordnung Leitlinien erlassen können, in denen festgelegt wird, wie Vorschriften zur Ermittlung der wirtschaftlichen Eigentümer in verschiedenen Szenarien anzuwenden sind, unter anderem anhand von Fallbeispielen.