Anlage 9
(zu § 19 Absatz 2 Satz 1, § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, § 21 Absatz 3 Satz 2, § 23 Satz 1, § 23 Satz 2 Nummer 2)
Ausweis
Der Ausweis muss die Bezeichnung Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft im Sinne des § 12e Absatz 3 BGG, das Kennzeichen nach Anlage 10 sowie die weiteren nachfolgenden Angaben in deutscher und englischer Sprache enthalten:
- 1.
- Angaben zum geprüften Kandidaten oder zur geprüften Kandidatin:
- Vorname, Name, ein Farbfoto des geprüften Kandidaten oder der Kandidatin
- 2.
- Angaben zum geprüften Hund:
- Name des Hundes, Wurftag, Nummerncode des Mikrochip-Transponders, ein Farbfoto des Hundes (Ganzkörper, seitlich, stehend oder liegend)
- 3.
- Gültigkeitsdatum
- 4.
- Aussteller und Ausstellungsdatum
- 5.
- Ausweisnummer, die eine eindeutige Zuordnung des Ausweises ermöglicht. Dies kann die Zertifizierungsnummer oder das Geschäftszeichen sein.
- 6.
- Bei Blindenführhunden: Die Buchstaben MAG in Blindenschrift.
- Muster:
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- Spezifikationen:
- Größe: 85,60 mm x 53,98 mm (ID-1) entsprechend ISO/IEC 7810
- Beschaffenheit: entsprechend ISO/IEC 7810
- Schrift: schwarz, Arial Narrow, 13,5-7 Pt
- taktile Erkennbarkeit: Buchstabenfolge M-A-G entsprechend ISO/IEC 7811-9, wird auf Ausweise für Blindenführhunde angebracht.