AHundV

Assistenzhundeverordnung

Vom 19.12.2022

Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen an einen Assistenzhund

§ 4

Grunderziehung des Hundes

1Vor der Ausbildung bedarf der Hund einer Grunderziehung. 2Die Grunderziehung beginnt möglichst im Welpenalter und beinhaltet eine Schulung des Gehorsams sowie des Sozial- und Umweltverhaltens. 3Die Grunderziehung kann auch durch Dritte, zum Beispiel eine Ausbildungsstätte, durchgeführt werden. 4Bezieht die Ausbildungsstätte einen Welpen- und Junghundpaten in die Grunderziehung ein, hat sie dafür Sorge zu tragen, dass dieser die erforderliche Sachkunde besitzt und die Grunderziehung tierschutzgerecht erfolgt.