Gesetz über Agrarstatistiken
Vom 15.3.1989
Neugefasst am 17.12.2009
Zuletzt geändert am 11.1.2026
1Die Erhebung in Betrieben der Holzbearbeitung wird allgemein jährlich durchgeführt. 2Es werden Merkmale über Rohholz und Erzeugnisse des holzbearbeitenden Gewerbes erhoben.