Gesetz über Agrarstatistiken
Vom 15.3.1989
Neugefasst am 17.12.2009
Zuletzt geändert am 14.11.2022
1Die Erhebung in Brütereien wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. 2Es werden Merkmale über die Bruteiereinlagen und die Kükenerzeugung erhoben.