§ 31
Erhebungsart und Erhebungsmerkmale
(1)
Die Strukturerhebung der Forstbetriebe wird allgemein durchgeführt.
(2)
Erhebungsmerkmale der Strukturerhebung der Forstbetriebe sind:
1.
der Betriebssitz unter Angabe der Lagekoordinaten,
2.
die Rechtsform des Betriebes,
3.
die Waldfläche.