AgrStatG

Agrarstatistikgesetz

Gesetz über Agrarstatistiken

Vom 15.3.1989

Neugefasst am 17.12.2009

Zuletzt geändert am 14.11.2022

§ 13

Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale

1Die Baumschulerhebung wird allgemein in den Jahren 2004, 2008, 2012, 2017 und dann alle vier Jahre in der Zeit von Juli bis August durchgeführt. 2Es werden Merkmale über die Nutzung der Baumschulflächen erhoben.