AdWirkG

Adoptionswirkungsgesetz

Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht

Vom 5.11.2001

Zuletzt geändert am 12.2.2021

§ 8

Bericht

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 30. September 2026 einen Bericht über die Auswirkungen der §§ 1, 2 und 4 bis 7 sowie über die gegebenenfalls notwendigen Anpassungen dieser Vorschriften vor.