Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht
Vom
5.11.2001
Zuletzt geändert am
12.2.2021
§ 8
Bericht
Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 30. September 2026 einen Bericht über die Auswirkungen der §§ 1, 2 und 4 bis 7 sowie über die gegebenenfalls notwendigen Anpassungen dieser Vorschriften vor.