Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer
Vom
13.9.1976
Neugefasst am
18.1.2005
Zuletzt geändert am
22.8.2018
§ 12a
Rechtsbehelfe gegen die Heranziehung
1Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Anforderung der Abgabe haben keine aufschiebende Wirkung.
2Satz 1 ist auch auf Bescheide anzuwenden, die vor dem 19. Dezember 1984 erlassen worden sind.