AbwAG

Abwasserabgabengesetz

Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer

Vom 13.9.1976

Neugefasst am 18.1.2005

Zuletzt geändert am 22.8.2018

§ 12a

Rechtsbehelfe gegen die Heranziehung

1Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Anforderung der Abgabe haben keine aufschiebende Wirkung. 2Satz 1 ist auch auf Bescheide anzuwenden, die vor dem 19. Dezember 1984 erlassen worden sind.