37. BImSchV

Verordnung zur Neufassung der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote)

Vom 17.4.2024

Abschnitt 4
Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 1
Anerkennung von Zertifizierungsstellen

§ 30

Anerkannte Zertifizierungsstellen

Anerkannte Zertifizierungsstellen sind

1. Zertifizierungsstellen, die nach § 31 Absatz 1 oder § 43 Absatz 1 anerkannt sind, und
2. Zertifizierungsstellen nach § 36.