Abschnitt 3
Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
§ 24
Anerkannte Zertifikate
Anerkannte Zertifikate sind
1.
Zertifikate, die nach § 25 ausgestellt worden sind, und
2.
Zertifikate nach § 29.