29. BImSchV

Gebührenordnung für Maßnahmen bei Typprüfungen von Verbrennungsmotoren

Neunundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Vom 22.5.2000

Zuletzt geändert am 14.8.2012

§ 5

Inkrafttreten

Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.