ZVEG

Zeitverwendungserhebungsgesetz

Gesetz über die statistische Erhebung der Zeitverwendung

Vom 2.6.2021

§ 1

Art und Gegenstand der Erhebungen

Ab dem Jahr 2022 werden Erhebungen über die Verwendung von Zeit durch natürliche Personen auf repräsentativer Grundlage als Bundesstatistik durchgeführt.