ZPO

Zivilprozessordnung

Vom 12.9.1950 (BGBl. S. 455, 533)

Neugefasst am 5.12.2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 S. 431; 2007 S. 1781)

Zuletzt geändert am 24.10.2024 (BGBl. I S. Nr. 328)

Buch 1
Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 1
Gerichte
Titel 1
Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften
§ 1Sachliche Zuständigkeit
Titel 3
Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte
§ 38Zugelassene Gerichtsstandsvereinbarung
Titel 4
Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen
§ 41Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes
Abschnitt 2
Parteien
Titel 1
Parteifähigkeit; Prozessfähigkeit
§ 50Parteifähigkeit
Titel 3
Beteiligung Dritter am Rechtsstreit
§ 64Hauptintervention
Titel 4
Prozessbevollmächtigte und Beistände
§ 78Anwaltsprozess
Titel 6
Sicherheitsleistung
§ 108Art und Höhe der Sicherheit
Titel 7
Prozesskostenhilfe und Prozesskostenvorschuss
§ 114Voraussetzungen
Abschnitt 3
Verfahren
Titel 1
Mündliche Verhandlung
§ 128Grundsatz der Mündlichkeit; schriftliches Verfahren
Titel 2
Verfahren bei Zustellungen
Untertitel 1
Zustellungen von Amts wegen
§ 166Zustellung
Untertitel 2
Zustellungen auf Betreiben der Parteien
§ 191Zustellung
Titel 3
Ladungen, Termine und Fristen
§ 214Ladung zum Termin
Titel 4
Folgen der Versäumung; Rechtsbehelfsbelehrung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
§ 230Allgemeine Versäumungsfolge
Titel 5
Unterbrechung und Aussetzung des Verfahrens
§ 239Unterbrechung durch Tod der Partei
Buch 2
Verfahren im ersten Rechtszug
Abschnitt 1
Verfahren vor den Landgerichten
Titel 1
Verfahren bis zum Urteil
§ 253Klageschrift
Titel 2
Urteil
§ 300Endurteil
Titel 4
Verfahren vor dem Einzelrichter
§ 348Originärer Einzelrichter
Titel 5
Allgemeine Vorschriften über die Beweisaufnahme
§ 355Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
Titel 6
Beweis durch Augenschein
§ 371Beweis durch Augenschein
Titel 7
Zeugenbeweis
§ 373Beweisantritt
Titel 8
Beweis durch Sachverständige
§ 402Anwendbarkeit der Vorschriften für Zeugen
Titel 10
Beweis durch Parteivernehmung
§ 445Vernehmung des Gegners; Beweisantritt
Titel 11
Abnahme von Eiden und Bekräftigungen
§ 478Eidesleistung in Person
Titel 12
Selbständiges Beweisverfahren
§ 485Zulässigkeit
Abschnitt 2
Verfahren vor den Amtsgerichten
§ 495Anzuwendende Vorschriften
Buch 3
Rechtsmittel
Abschnitt 1
Berufung
§ 511Statthaftigkeit der Berufung
Abschnitt 3
Beschwerde
Titel 1
Sofortige Beschwerde
§ 567Sofortige Beschwerde; Anschlussbeschwerde
Buch 4
Wiederaufnahme des Verfahrens
§ 578Arten der Wiederaufnahme
Buch 5
Urkunden- und Wechselprozess
§ 592Zulässigkeit
Buch 6
Weitere besondere Verfahren
Abschnitt 1
Englischsprachige Verfahren
§ 606Klageschrift
Abschnitt 2
Verfahren vor den Commercial Courts und den Commercial Chambers
§ 610Anwendbare Vorschriften vor den Commercial Courts; Klageschrift
Buch 7
Mahnverfahren
§ 688Zulässigkeit
Buch 8
Zwangsvollstreckung
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 704Vollstreckbare Endurteile
Abschnitt 2
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
Titel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 802aGrundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers
Titel 2
Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
Untertitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 803Pfändung
Untertitel 2
Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen
§ 808Pfändung beim Schuldner
Untertitel 3
Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
§ 828Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts
Titel 3
Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen
§ 864Gegenstand der Immobiliarvollstreckung
Titel 4
Verteilungsverfahren
§ 872Voraussetzungen
Titel 5
Zwangsvollstreckung in Sachen, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen
§ 882aZwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung
Titel 6
Schuldnerverzeichnis
§ 882bInhalt des Schuldnerverzeichnisses
Abschnitt 3
Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen
§ 883Herausgabe bestimmter beweglicher Sachen
Abschnitt 4
Wirkungen des Pfändungsschutzkontos
§ 899Pfändungsfreier Betrag; Übertragung
Abschnitt 5
Arrest und einstweilige Verfügung
§ 916Arrestanspruch
Abschnitt 6
Grenzüberschreitende vorläufige Kontenpfändung
Titel 1
Erlass des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung
§ 946Zuständigkeit
Titel 2
Vollziehung des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung
§ 950Anwendbare Vorschriften
Titel 4
Schadensersatz; Verordnungsermächtigung
§ 958Schadensersatz
Buch 9
(weggefallen)
§§ 960–1024(weggefallen)
Buch 10
Schiedsrichterliches Verfahren
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1025Anwendungsbereich
Abschnitt 2
Schiedsvereinbarung
§ 1029Begriffsbestimmung
Abschnitt 3
Bildung des Schiedsgerichts
§ 1034Zusammensetzung des Schiedsgerichts
Abschnitt 5
Durchführung des schiedsrichterlichen Verfahrens
§ 1042Allgemeine Verfahrensregeln
Abschnitt 6
Schiedsspruch und Beendigung des Verfahrens
§ 1051Anwendbares Recht
Abschnitt 7
Rechtsbehelf gegen den Schiedsspruch
§ 1059Aufhebungsantrag
Abschnitt 8
Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen
§ 1060Inländische Schiedssprüche
Abschnitt 9
Gerichtliches Verfahren
§ 1062Zuständigkeit
Abschnitt 10
Außervertragliche Schiedsgerichte
§ 1066Entsprechende Anwendung der Vorschriften des Buches 10
Buch 11
Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union
Abschnitt 1
Zustellung nach der Verordnung (EU) 2020/1784
§ 1067Zustellung durch Auslandsvertretungen
Abschnitt 2
Beweisaufnahme nach der Verordnung (EU) 2020/1783
§ 1072Beweisaufnahme in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abschnitt 3
Prozesskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG
§ 1076Anwendbare Vorschriften
Abschnitt 4
Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004
Titel 1
Bestätigung inländischer Titel als Europäische Vollstreckungstitel
§ 1079Zuständigkeit
Titel 2
Zwangsvollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln im Inland
§ 1082Vollstreckungstitel
Abschnitt 5
Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
Titel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1087Zuständigkeit
Titel 2
Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl
§ 1090Verfahren nach Einspruch
Titel 3
Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls in Ausnahmefällen
§ 1092Verfahren
Titel 4
Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl
§ 1093Vollstreckungsklausel
Abschnitt 6
Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007
Titel 1
Erkenntnisverfahren
§ 1097Einleitung und Durchführung des Verfahrens
Abschnitt 7
Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012
Titel 1
Bescheinigung über inländische Titel
§ 1110Zuständigkeit
Titel 2
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland
§ 1112Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel
Abschnitt 8
Beweis der Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden nach der Verordnung (EU) 2016/1191
§ 1118Zentralbehörde

§ 326

Rechtskraft bei Nacherbfolge

(1) Ein Urteil, das zwischen einem Vorerben und einem Dritten über einen gegen den Vorerben als Erben gerichteten Anspruch oder über einen der Nacherbfolge unterliegenden Gegenstand ergeht, wirkt, sofern es vor dem Eintritt der Nacherbfolge rechtskräftig wird, für den Nacherben.

(2) Ein Urteil, das zwischen einem Vorerben und einem Dritten über einen der Nacherbfolge unterliegenden Gegenstand ergeht, wirkt auch gegen den Nacherben, sofern der Vorerbe befugt ist, ohne Zustimmung des Nacherben über den Gegenstand zu verfügen.

§ 328

Anerkennung ausländischer Urteile

(1) Die Anerkennung des Urteils eines ausländischen Gerichts ist ausgeschlossen:

1. wenn die Gerichte des Staates, dem das ausländische Gericht angehört, nach den deutschen Gesetzen nicht zuständig sind;
2. wenn dem Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat und sich hierauf beruft, das verfahrenseinleitende Dokument nicht ordnungsmäßig oder nicht so rechtzeitig zugestellt worden ist, dass er sich verteidigen konnte;
3. wenn das Urteil mit einem hier erlassenen oder einem anzuerkennenden früheren ausländischen Urteil oder wenn das ihm zugrunde liegende Verfahren mit einem früher hier rechtshängig gewordenen Verfahren unvereinbar ist;
4. wenn die Anerkennung des Urteils zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist, insbesondere wenn die Anerkennung mit den Grundrechten unvereinbar ist;
5. wenn die Gegenseitigkeit nicht verbürgt ist.

(2) Die Vorschrift der Nummer 5 steht der Anerkennung des Urteils nicht entgegen, wenn das Urteil einen nichtvermögensrechtlichen Anspruch betrifft und nach den deutschen Gesetzen ein Gerichtsstand im Inland nicht begründet war.

Teste LX Pro.

LX Gesetze auf allen Geräten nutzen
  • Teste LX Pro auf all deinen Geräten – kostenlos und unverbindlich.
  • Zugriff auf alle Gesetze und Funktionen.
  • Der Probemonat endet automatisch.
Jetzt Probemonat starten ×

Alle Gesetze.
Ein Preis.

LX Gesetze auf allen Geräten nutzen
  • Mit LX Pro Zugriff auf alle Gesetze und Funktionen.
  • Zugang endet automatisch – keine Kündigung nötig.
LX Pro aktivieren ×