ZMV

Zugänglichmachungsverordnung

Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren

Vom 26.2.2007

Zuletzt geändert am 10.10.2013

§ 9

Inkrafttreten

Die Verordnung tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.