ZKG

Zahlungskontengesetz

Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Vom 11.4.2016 (BGBl. I S. 720)

Zuletzt geändert am 11.12.2023 (BGBl. I S. Nr. 354)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich
Abschnitt 2
Informationspflichten sowie Vergleichbarkeit der Entgelte für Zahlungskonten
Unterabschnitt 1
Informationspflichten
§ 5Vorvertragliche Entgeltinformation
Abschnitt 3
Kontenwechselhilfe
Unterabschnitt 1
Anspruch auf Kontenwechselhilfe
§ 20Verpflichtung zur Gewährung von Kontenwechselhilfe
Unterabschnitt 2
Pflichten der beteiligten Zahlungsdienstleister
§ 22Einleitung des Kontenwechsels über den empfangenden Zahlungsdienstleister
Unterabschnitt 3
Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen
§ 26Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen
Abschnitt 5
Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
Unterabschnitt 1
Anwendungsbereich
§ 30Anwendungsbereich
Unterabschnitt 2
Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
§ 31Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags
Abschnitt 6
Organisationspflichten der Zahlungsdienstleister; zuständige Behörde; Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz
§ 46Organisationspflichten der Zahlungsdienstleister; zuständige Behörde; Aufsicht
Abschnitt 7
Sanktionen
§ 53Bußgeldvorschriften

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