ZKDSG

Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz

Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten

Vom 19.3.2002

Zuletzt geändert am 6.5.2024

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1

Zweck des Gesetzes

Zweck des Gesetzes ist es, Zugangskontrolldienste gegen unerlaubte Eingriffe zu schützen.