ZIV

Zinsinformationsverordnung

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen

Vom 26.1.2004

Zuletzt geändert am 18.7.2016

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Zielsetzung

Die inländischen Zahlstellen haben die für die Durchführung dieser Verordnung notwendigen Aufgaben unabhängig davon wahrzunehmen, wo der Schuldner der den Zinsen zugrunde liegenden Forderung niedergelassen ist.