ZensVorbG 2022

Zensusvorbereitungsgesetz 2022

Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022

Vom 3.3.2017

Zuletzt geändert am 3.12.2020

§ 4

Anschriftenbestand

Im Anschriftenbestand werden zu jeder Anschrift Angaben zu folgenden Merkmalen gespeichert:

1. Postleitzahl,
2. Gemeindename und -schlüsselnummer,
3. Name und Schlüsselnummer des Orts- oder Gemeindeteils und des Bezirks,
4. Straßenname und -schlüsselnummer,
5. Hausnummer,
6. geografische Koordinaten einschließlich Qualitätskennzeichen,
7. Zuordnung der Anschrift zu kleinräumigen Gliederungen,
8. Wohnraumeigenschaft und
9. Gemeindegrößenklasse.