Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
Vom 13.1.1960
Neugefasst am 17.5.2005
Zuletzt geändert am 22.12.2025
Entscheidungen der Wehrersatzbehörden über Wehrdienstausnahmen gelten auch für den Zivildienst.