WärmeLV

Wärmelieferverordnung

Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum

Vom 7.6.2013

§ 12

Abweichende Vereinbarungen

Eine zum Nachteil des Mieters von den Vorschriften dieses Abschnitts abweichende Vereinbarung ist unwirksam.