WärmeLV

Wärmelieferverordnung

Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum

Vom 7.6.2013

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1

Gegenstand der Verordnung

Gegenstand der Verordnung sind

1. Vorschriften für Wärmelieferverträge, die bei einer Umstellung auf Wärmelieferung nach § 556c des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschlossen werden, und
2. mietrechtliche Vorschriften für den Kostenvergleich und die Umstellungsankündigung nach § 556c Absatz 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.