WStBG

Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz

Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds „Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS“ und der Realwirtschaft durch den Fonds „Wirtschaftsstabilisierungsfonds – WSF“

Vom 17.10.2008

Zuletzt geändert am 20.12.2021

§ 13

Keine Anzeigepflicht für bedeutende Beteiligung

§ 2c des Kreditwesengesetzes findet keine Anwendung auf den Erwerb von bedeutenden Beteiligungen durch die Fonds.