WRMG

Wasch- und Reinigungsmittelgesetz

Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln

Vom 29.4.2007

Neugefasst am 17.7.2013

Zuletzt geändert am 27.7.2021

§ 7

Anhörung beteiligter Kreise

In den Fällen des § 5 Absatz 2 und § 6 ist ein jeweils auszuwählender Kreis von Vertretern der Wasserversorgung und des Gewässerschutzes, der für die Wasserwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörden, der Wissenschaft, der Verbraucher sowie der beteiligten Wirtschaft zu hören.