WRegV

Wettbewerbsregisterverordnung

Verordnung über den Betrieb des Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen

Vom 16.4.2021

Abschnitt 4
Datenschutz und Protokollierung

§ 12

Datenschutz

Bei Datenübermittlungen an oder durch die Registerbehörde müssen die Daten vor einem unbefugten Zugriff Dritter geschützt sein.