Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
Vom 27.12.2001 (BGBl. I S. 4263)
Zuletzt geändert am 11.12.2023 (BGBl. I S. Nr. 354)