WpPG

Wertpapierprospektgesetz

Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist

Vom 22.6.2005 (BGBl. I S. 1698)

Zuletzt geändert am 28.11.2024 (BGBl. I S. Nr. 377)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1Anwendungsbereich
Abschnitt 2
Ausnahmen von der Prospektpflicht und Regelungen zum Wertpapier-Informationsblatt
§ 3Ausnahmen von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts
Abschnitt 3
Prospekthaftung und Haftung bei Wertpapier-Informationsblättern
§ 8Prospektverantwortliche
Abschnitt 4
Zuständige Behörde und Verfahren
§ 17Zuständige Behörde
Abschnitt 5
Sonstige Vorschriften
§ 21Anerkannte Sprache

Teste LX Pro.

LX Gesetze auf allen Geräten nutzen
  • Teste LX Pro auf all deinen Geräten – kostenlos und unverbindlich.
  • Zugriff auf alle Gesetze und Funktionen.
  • Der Probemonat endet automatisch.
Jetzt Probemonat starten ×

Alle Gesetze.
Ein Preis.

LX Gesetze auf allen Geräten nutzen
  • Mit LX Pro Zugriff auf alle Gesetze und Funktionen.
  • Zugang endet automatisch – keine Kündigung nötig.
LX Pro aktivieren ×