WPO

Wirtschaftsprüferordnung

Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer

Vom 24.7.1961

Neugefasst am 5.11.1975

Zuletzt geändert am 23.10.2024

§ 13

Verkürzte Prüfung für Steuerberater

1Steuerberater und Bewerber, die die Prüfung als Steuerberater bestanden haben, können die Prüfung in verkürzter Form ablegen. 2Bei der Prüfung in verkürzter Form entfällt die schriftliche und mündliche Prüfung im Steuerrecht.