Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
Vom 24.7.1961
Neugefasst am 5.11.1975
Zuletzt geändert am 23.10.2024
Für die Verhandlung und Entscheidung über Beschwerden ist der Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Oberlandesgericht zuständig.