WpIG

Wertpapierinstitutsgesetz

Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten

Vom 12.5.2021 (BGBl. I S. 990)

Zuletzt geändert am 27.12.2024 (BGBl. I S. Nr. 438)

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1Anwendungsbereich
Abschnitt 2
Aufgaben und grundlegende Befugnisse der Bundesanstalt
§ 5Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
Abschnitt 3
Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen
§ 9Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
Abschnitt 4
Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung bei Wertpapierinstituten; Form der einzureichenden Dokumente
§ 13Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung
Kapitel 2
Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen
Abschnitt 1
Erlaubnis
§ 15Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen
Abschnitt 2
Geschäftsleiter und Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
§ 20Geschäftsleiter
Abschnitt 3
Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 24Anzeige
Abschnitt 4
Vertraglich gebundene Vermittler, Bezeichnungsschutz und Registervorschriften
§ 28Verpflichtungen von Wertpapierinstituten bei der Bestellung vertraglich gebundener Vermittler
Kapitel 3
Informationen über die zuständigen Sicherungseinrichtungen
§ 31Information über die Sicherungseinrichtung
Kapitel 4
Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
§ 33Interne Sicherungsmaßnahmen
Kapitel 5
Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht
Abschnitt 1
Grundlagen der Solvenzaufsicht
§ 38Anwendungsbereich
Abschnitt 2
Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess
§ 47Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung
Abschnitt 3
Besondere Befugnisse der Bundesanstalt bei der laufenden Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
§ 49Besondere Aufsichtsbefugnisse
Abschnitt 4
Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen
Unterabschnitt 1
Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis und Beaufsichtigung der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen
§ 56Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis und die Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
Unterabschnitt 2
Investmentholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften und gemischte Unternehmen
§ 61Einbezug von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
Abschnitt 5
Anzeigepflichten; Wertpapierinstitute mit Mutterunternehmen im Drittstaat
§ 64Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute
Abschnitt 6
Besondere Vorgaben bei qualifizierter Kryptoverwahrung
§ 69aVermögenstrennung
Kapitel 6
Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
Abschnitt 1
Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 70Errichten einer Zweigniederlassung durch inländische Wertpapierinstitute
Abschnitt 2
Errichten einer Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat
§ 73Errichten einer Zweigniederlassung durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat
Kapitel 7
Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Prüferbestellung und Prüfung
§ 76Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen
Kapitel 7a
DLT-Pilotregelung nach der Verordnung (EU) 2022/858
§ 78aZuständigkeit
Kapitel 8
Maßnahmen bei Gefahr
§ 79Maßnahmen bei Gefahr
Kapitel 9
Straf- und Bußgeldvorschriften, öffentliche Bekanntmachung und Mitteilungen in Strafsachen
§ 82Strafvorschriften

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