WpIG

Wertpapierinstitutsgesetz

Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten

Vom 12.5.2021

Zuletzt geändert am 22.12.2023

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich

Dieses Gesetz ist auf Wertpapierinstitute mit Sitz oder Tätigkeit im Inland anzuwenden.