Gesetz über den Wertpapierhandel
Vom 26.7.1994
Neugefasst am 9.9.1998
Zuletzt geändert am 11.12.2023
Das Bundesministerium der Finanzen berichtet den gesetzgebenden Körperschaften zum 1. Januar 2027 über die Erfahrungen mit den Regelungen von Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 in der am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Fassung.