Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
Vom 20.12.2023
Zuletzt geändert am 2.12.2025
Durch Landesrecht kann bestimmt werden, dass die planungsverantwortliche Stelle den Wärmeplan einer durch Landesrecht bestimmten Stelle anzeigen muss.