WPG

Wärmeplanungsgesetz

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze

Vom 20.12.2023

Zuletzt geändert am 11.3.2026

§ 24

Anzeige des Wärmeplans

Durch Landesrecht kann bestimmt werden, dass die planungsverantwortliche Stelle den Wärmeplan einer durch Landesrecht bestimmten Stelle anzeigen muss.