WPG

Wärmeplanungsgesetz

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze

Vom 20.12.2023 (BGBl. I S. Nr. 394)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Ziel des Gesetzes
Teil 2
Wärmeplanung und Wärmepläne
Abschnitt 1
Pflicht zur Wärmeplanung
§ 4Pflicht zur Wärmeplanung
Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen an die Wärmeplanung
§ 6Aufgabe der planungsverantwortlichen Stelle
Abschnitt 3
Datenverarbeitung
§ 10Datenverarbeitung zur Aufgabenerfüllung
Abschnitt 4
Durchführung der Wärmeplanung
§ 13Ablauf der Wärmeplanung
Abschnitt 5
Wärmeplan
§ 23Wärmeplan
Abschnitt 6
Entscheidung über die Ausweisung von Gebieten im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes; Transformation von Gasnetzen
§ 26Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet
Teil 3
Anforderungen an Betreiber von Wärmenetzen
§ 29Anteil erneuerbarer Energien in Wärmenetzen
Teil 4
Schlussbestimmungen
§ 33Verordnungsermächtigungen

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