WpDVerOV

Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und -Organisationsverordnung

Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen

Vom 17.10.2017

Zuletzt geändert am 30.9.2022

§ 13

Strukturierte Einlagen

Die §§ 11 und 12 dieser Verordnung gelten entsprechend für den Verkauf von und die Beratung zu strukturierten Einlagen durch Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Kreditinstitute, die strukturierte Einlagen ausgeben.