WpAV

Wertpapierhandelsanzeigeverordnung

Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Vom 13.12.2004

Zuletzt geändert am 11.12.2023

Abschnitt 4
Inkrafttreten

§ 23

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.