WoImmoDarlRV

Wohnimmobiliendarlehensrisikoverordnung

Verordnung zur Durchführung von Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller Risiken im Bereich der Darlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb von Wohnimmobilien

Vom 28.1.2021

§ 13

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.